Ausschreibung Oberligawettkämpfe 2023/2024
Württembergischer Schützenverband 1850 e.V.
Bezirk Unterland
Kreis Ludwigsburg
Ausschreibung Oberligawettkämpfe 2023/2024
(Luftgewehr)
1. Kreisoberliga - Allgemein
Es wird eine Kreisoberliga oberhalb der Kreisliga nach der Ligaordnung gebildet.
Geschossen wird nach den Regeln der Ligaordnung des WSV in der jeweils aktuellen Fassung, die durch Sonderregelungen ergänzt wird.
Zusammensetzung der Kreisoberliga für den Start am 15.10.2023: Acht Mannschaften aus den Kreisvereinen.
Abweichend von der Ligaordnung sind auch offene Stände zugelassen. 6 nebeneinanderliegende Stände sind Bedingung.
Ein Verein kann mehrere Mannschaften in der Kreisoberliga haben.
Jede Teilnahme ist der jeweils gültigen Ligaordnung unterworfen, darüber hinaus gilt die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes in ihrer gültigen Fassung.
2. Zuständigkeit
Zuständig für die Kreisoberliga sind die Kreissportleitung und der beauftragte Ligaleiter. Sie erarbeiten bei Bedarf Ergänzungen zur Ligaordnung und setzen sie ein.
3. Ligaleiter
Für die Durchführung wird ein Ligaleiter vom Kreisschützenmeisteramt eingesetzt. Dieser führt in Eigenregie die Wettkämpfe durch. Ligaleiter für die Wettkampfrunde 2023/2024 ist
Thomas Sturm Gartenstr. 70, 71706 Markgröningen, Handy:015237851201
E-Mail:
4. Meldung Wettkampfpass
Die Meldung muss bis spätestens 31. Juli 2023 beim Liga-Leiter eingegangen sein. Sie kann durch Email, Post erfolgen
Gemeldet werden bis zu 12 Schützen mit dem Mannschaftspass. Angaben über Stamm- oder Ersatzschützen können gemacht werden. Zur Erstellung der ersten Setzliste wird das Durchschnittsergebnis der letzten Wettkampfrunde in einer Liga oder das Ergebnis einer Meisterschaft eingetragen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben trägt der Verein. Falsche Angaben können mit Punktabzug bestraft werden.
5. Schießleiter
Die Heimmannschaft stellt einen qualifizierten Schießleiter, dieser leitet den Ablauf und gibt die entsprechenden Kommandos. (siehe Ligaordnung)
Jeder teilnehmende Verein meldet für die Wettkampfrunde bis zu zwei Schießleiter.
6. Durchführung
Es werden 7 Wettkämpfe durchgeführt. Wobei jeweils die zuerst gesetzte Mannschaft Heimrecht hat. Dieses kann abgetreten oder getauscht werden. Endtermin ist der festgelegte Sonntag. Wettkämpfe können auch unter der Woche durchgeführt werden. Wird keine Einigung unter den beteiligten Mannschaftsführern erzielt, dann findet der Wettkampf zum festgesetzten Termin am Sonntag statt.
Alle fünf Schützen einer Mannschaft müssen zum Beginn des Probeschiessens anwesend sein.
Sofern nicht die 5 Stammschützen starten hat die Änderung 30 Minuten davor zu erfolgen
Ein Vorschießen einzelner Schützen ist nicht möglich.
Mit dem ersten Wettkampf werden alle 5 Stammschützen (S) gemeldet.
Ersatzschützen (E) dürfen an Wettkämpfen in anderen Ligen teilnehmen.
7. Termine - Ablauf der Wettkämpfe
Die in der Einteilung ausgewiesenen Termine sind verbindliche Endtermine. Terminänderungen sind nur mit Zustimmung des Gegners möglich. Zur Gewährleistung einer zügigen Abwicklung des Wettkampfs ist jedoch nur eine Vorverlegung der Termine gestattet
Die Wettkämpfe beginnen grundsätzlich sonntags jeweils um 10.00 Uhr. Abweichungen davon können vom Ligaleiter oder zwischen den beteiligten Mannschaften geregelt werden.
Es sind für jeden Scheibensatz fortlaufend nummerierte 5er oder 10er Streifen mit dem Signum des Deutschen Schützenbundes zu verwenden. Sie werden vom Platzverein gestellt und aufbewahrt. Bei elektronischen Scheibenanlagen sind die Protokolle wie Scheiben zu handhaben.
8. Auswertung
Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt grundsätzlich mit einer elektronischen Ringlesemaschine, wenn nicht auf einer elektronischen Anlage geschossen wird.
9. Meldung der Ergebnisse
Für die Ergebnislisten sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden. Die Ergebnislisten müssen vollständig ausgefüllt sein, dazu gehören die Angaben über Datum des Wettkampftages. Liga-Kennzeichen, Verein, Mannschaftsnummer, Vor- und Zuname des Schützen, Ergebnisse. Die Ergebnisse sind von den Mannschaftsführern zu unterzeichnen. Ergebnislisten in Form von Computerausdrucken (z. B. Excel) werden akzeptiert. Der Versand der Ergebnislisten per E-Mail ist erwünscht. Beim Versand per E-Mail ist keine Unterschrift notwendig, es genügt wenn die Mannschaftsführer einen Unterschriebenen Durchschlag haben.
Die Wettkampfergebnisse jeder Begegnung sind vom Platzverein innerhalb von 3 Arbeitstagen (Poststempel) nach dem Wettkampf an den Ligaleiter zu melden. Die Übermittlung der Ergebnisse kann auch per Telefax unter Einhaltung der obigen Frist an den jeweiligen Ligaleiter erfolgen.
Verspätet eingegangene Ergebnislisten eines Wettkampfs werden für den Platzverein und diesen Wettkampf nicht gewertet.
Bei unzureichend frankierten Postsendungen wird die Annahme verweigert.
Unvollständige Ergebnislisten werden nicht bearbeitet.
Die Ergebnisse sind vorläufig. Das Ergebnis wird vom Ligaleiter festgestellt und den Vereinen zugesandt. Für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettkampfes ist der Schießleiter verantwortlich.
10. Startgeld
Das Startgeld beträgt € 20,00 und wird vom Kreisschatzmeister über das Bankeinzugsverfahren
erhoben.
Mit der Bezahlung des Startgeldes gilt diese Ausschreibung als anerkannt.
11. Einsprüche - Kampfgericht
Einsprüche sind schriftlich beim Ligaleiter innerhalb von 2 Arbeitstagen (Poststempel) nach Ende des Wettkampfes einzureichen.
Die Einspruchsgebühr beträgt € 16,00. Bei einer Ablehnung des Einspruchs geht die Gebühr an die
Kreiskasse.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Einsprechenden auferlegt.
Das Kampfgericht setzt sich zusammen aus dem Kreisoberschützenmeister, dem Kreissportleiter und einem Ligaleiter einer anderen Disziplin.
12. Auf- und Abstieg
Der Auf- und Abstieg der Kreisoberliga erfolgt nach der Ligaordnung.
13. Berichte
Zwischenberichte und Abschlussergebnisse werden in der Verbandszeitung, Tageszeitungen und im Internet auf der Homepage des Schützenkreises veröffentlicht.
14. Ersatzschützen
Ersatzschützen dürfen nach Ligaordnung nur aus unteren Ligen eingesetzt werden. Die Anzahl der Einsätze richtet sich nach der Ligaordnung.
15. Einverständniserklärung
Mit der Teilnahme an den Ligawettkämpfen erklären sich die Teilnehmer mit der elektronischen
Speicherung der wettkampfrelevanten Daten, der gesamten Abwicklung per E-Mail incl. Öffentlicher
E-Mail-Adressen, der Weitergabe an die Ligaleiter des Bezirks und des Kreises sowie der
Veröffentlichung von Bildern und Ergebnissen in Aushängen, im Internet und in den Publikationen
des WSV, des Bezirkes, des Kreises und der Vereine einverstanden !!!
Die Kreissportleitung behält sich Änderungen dieser Ausschreibung vor.
gez.: Thomas Sturm gez.: Jürgen Grimm
Ligaleiter Kreissportleiter