Ausschreibung Kreismeisterschaft 2022

Schützenkreis Ludwigsburg

Ausschreibung

 

zu den

Kreismeisterschaften 2022

Die Titelkämpfe unterliegen der jeweilig gültigen

Corona-Verordnung

 

 Ausgabe 01: 27.01.2022

 Änderungen vorbehalten

Ausgabe 27.01.2022                                                                                                                               gültig für KM 2022

 

Ausschreibung Kreismeisterschaft [PDF]

 

Inhaltsverzeichnis:

  1. TERMINPLAN   
  2. ZULASSUNG ZUR KREISMEISTERSCHAFT     
  3. MELDUNG ZUR KREISMEISTERSCHAFT        
  4. WETTBEWERBE UND WETTKAMPFKLASSEN           
  5. VORAUSSETZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG EINER MEISTERSCHAFT     
  6. MANNSCHAFTEN        
  7. SCHUSSZAHLEN UND SCHIESSZEITEN         
  8. SICHERHEIT     
  9. START- UND BUßGELDER      
  10. SCHEIBENAUSGABE   
  11. NICHT ZUM START ANGETRETENE SCHÜTZEN        
  12. HILFSKRÄFTE  
  13. VERGÜTUNGEN           
  14. EINSPRÜCHE - KAMPFGERICHT        
  15. KREISMEISTEREHRUNG         
  16. GRUNDSATZ    
  17. ABMELDUNG BEZIRKSMEISTERSCHAFTEN  
  18. EDV UND DATENSCHUTZ       
  19. BENACHRICHTIGUNG NACH § 33 BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG):          
  20. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG         
  21. LEITUNG           7 22. VORBEHALT      

 

Bitte um Beachtung: Da die Kreise Ludwigsburg und Vaihingen mittelfristig

einen Zusammenschluss anstreben werden wir bei diesen

Kreismeisterschaften 2 Disziplinen nach Möglichkeit zusammen ausführen.

Das betrifft die 100m Disziplinen, welche voraussichtlich dann in Maulbronn

stattfinden werden und die Pistole 50m in Möglingen,

zu denen dann Schützen aus dem Kreis Vaihingen zu uns stoßen werden.

 

Anhang

01. Terminplan

Die Kreismeisterschaften 2022 finden vom 06.März bis 28.März 2022 auf den nachstehend

ausgewiesenen Schießanlagen statt:

 

 

Helfervorschießen   10m / 25m / 50m

06.03.2022

Möglingen

von 9.30 - 12.30 Uhr

Leitung: J. Grimm

1.10

Luftgewehr

19./20.03.2022

Möglingen

Alle Klassen

1.11

Luftgewehr Auflage

20.03.2022

Mundelsheim

Senioren m/w A, B + C

1.20

Luftgewehr-Dreistellung

20.03.2022

Mundelsheim

Schüler- u. Jugendklasse

1.30

Zimmerstutzen

20.03.2022

Mundelsheim

Alle Klassen

1.31

Zimmerstutzen Auflage

20.03.2022

Mundelsheim

Alle Klassen

1.35

KK 100 m

19.03.2022

Maulbronn oder Freiberg/N.

Alle Klassen

1.36

 KK 100m Aufl.

19.03.2022

Maulbronn oder Freiberg/N.

Alle Klassen

1.40

KK - 3 x 10 

19./20.03.2022

Möglingen

Alle Klassen

1.41

KK 50m aufgelegt

20.03.2022

Mundelsheim

Senioren m/w A, B + C

1.42

KK 50m stehend 

19./20.03.2022

Möglingen

Alle Klassen

1.56

Unterhebelrepetierer 50m

12./13.03.2022

Neckarweihingen

Alle Klassen

1.60

KK 3 x 40

12.03.2022

Möglingen

Alle Klassen

1.80

KK Liegend 50 m

13.03.2022

Möglingen

Alle Klassen 

1.92

GK-Liegend 100 m

19.03.2022

Freiberg/N.

Allgemeine Klasse

2.10

Luftpistole

26./27.03.2022

Kornwestheim

Alle Klassen

2.11

Luftpistole aufgelegt

20.03.2022

Mundelsheim

Senioren m/w A, B + C

2.20

2.21

Freie Pistole/Aufl.

12.03.2022

Möglingen

Alle Klassen

2.30

Olymp.Schnellfeuerpistole

26.03.2022

Ludwigsburg

Alle Klassen

2.40

2.42

Sportpistole .22 / Aufl.

26./27.03.2022

Kornwestheim

Alle Klassen

2.45

Zentralfeuer .30 - .38

26.03.2022

Kornwestheim

Alle Klassen

2.53

Gebrauchspistole 9mm

19.03.2022

Kleinsachsenheim

Alle Klassen

2.55

Gebrauchsrevolver 357 Mag.

20.03.2022

Kleinsachsenheim

Alle Klassen

2.58

Gebrauchsrevolver 44 Mag.

19.03.2022

Kleinsachsenheim

Alle Klassen

2.59

Gebrauchspistole 45 ACP

20.03.2022

Kleinsachsenheim

Alle Klassen

2.60

Standardpistole

26.03.2022

Ludwigsburg

Alle Klassen

7.10-

7.31

Vorderlader Langwaffen

12.03.2022

Kornwestheim

Alle Klassen

7.40-

7.60

Vorderlader Kurzwaffen

12.03.2022

Kornwestheim

Alle Klassen

 

 

 

 

 

9.50

Ordonanzpistole

12./13.03.2022

Neckarweihingen

Allgemeine Klasse

9.57

Ordonanzgewehr 60+

12./13.03.2022

Neckarweihingen

Allgemeine Klasse

9.58

Ordonanzgewehr

12./13.03.2022

Neckarweihingen

Allgemeine Klasse

9.99

Selbstladegewehr Großkaliber

12./13.03.2022

Neckarweihingen

Alle Klassen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Trotz sorgfältiger Planung gibt es immer wieder Terminprobleme bei Vielstartern. Leider ist es dabei nicht immer möglich Ruhezeiten einzuhalten. Sollten trotzdem Überschneidungen vorhanden sein, so muss

der/die Teilnehmer/in für sich eventuell Prioritäten setzen.

 

 

1.56 Unterhebelrepetierer: 

Entfernung: 50 Meter, Scheibe 0.4.3.04

Ab Altersklasse kann anstelle der Anschlagsart kniend auch sitzend, ab Seniorenklasse liegend geschossen werden. (Anschlagsarten und Schusszahl gemäß Sportordnung) Die Scheiben müssen vom Schützen selbst gewechselt werden.

Klassen: Schützen- und Damenklasse, Herren- und Damenaltersklasse, Senioren und Seniorinnen.

Wertung: Einzelwertung, Manschaftswertung nur im Kreis (allg. Klasse)

Disziplin kann nur bis zur LM geschossen werden

Es erfolgt keine automatische Weitermeldung – diese muss selbstständig beim Landesverband erfolgen 9.50 Ordonanzpistole: 

Siehe gesonderte Ausschreibung. 9.57 Ordonnanzgewehr 61+: 

Siehe gesonderte Ausschreibung. 9.58 Ordonanzgewehr: 

Siehe gesonderte Ausschreibung.

Die Disziplin Ordonnanzgewehr wird wie bisher nur im Halbprogramm

(20 Schuss liegend in 30 Min.) ausgetragen. Für alle Schützen/innen,

die zur Landesmeisterschaft weitergemeldet werden wollen,

müssen die Vereinsmeisterschaftsergebnisse (Vollprogramm) schriftlich an die

Kreissportleitung gemeldet werden.

 

9.99 Selbstladegewehr Großkaliber:  Siehe gesonderte Ausschreibung.

02. Zulassung zur Kreismeisterschaft

Grundlage für die Zulassung zu den Kreismeisterschaften sind die jeweiligen Vereinsmeisterschaften.

Sie müssen die Wettbewerbe und die geforderten Schusszahlen nach der Sportordnung umfassen.

Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlichen, beim Württembergischen Schützenverband gemeldeten

Mitglieder der Kreisvereine, die an den jeweiligen Vereinsmeisterschaften teilgenommen haben.

EU-Ausländer müssen erklären, dass Sie nicht an Meisterschaften Ihres Heimatlandes teilnehmen.

Sonst besteht keine Startberechtigung! (siehe SpO 0.7.4.1)

Nicht startberechtigt sind Mitglieder, deren Startgelder nicht beglichen sind. (siehe SpO 0.7.4.1 und Pkt. 09 dieser

Ausschreibung)

Bei den Wettkämpfen hat jeder Teilnehmer unaufgefordert seinen gültigen Wettkampfpass

und die Startkarte vorzulegen. Von den Vorderladerschützen ist zusätzlich unaufgefordert

der gültige Sprengstofferlaubnisschein vorzuweisen.

Aus Gründen der verfügbaren Standkapazitäten kann die Kreissportleitung für jede Disziplin

und Klasse eine Zulassungsringzahl vorgeben.

Schützen, die von übergeordneter Stelle (z.B. Kader) angefordert werden, haben sich beim Kreis

um einen Vorschiesstermin zu bemühen, ansonsten wird das Ergebnis nur als Qualifikation gewertet.

03. Meldung zur Kreismeisterschaft

Für die Meldung der Teilnehmer erhalten die Kreisvereine von der Kreissportleitung Computer-Disketten,

CD-Rom oder E-Mail zugesandt. Sie enthalten Programmteile und Mitgliederdaten nach der

EDV-Abwicklung des WSV 1850 e.V., Stuttgart.

Die Kreisvereine melden ihre Teilnehmer an die Kreissportleitung. Meldedateien müssen bis

zum 20.Januar 2020 beim Kreissportleiter eingegangen sein.

Später eingehende Meldungen können bei der Einteilung nicht mehr berücksichtigt

werden und sind von den Kreismeisterschaften ausgeschlossen.

Schießen mehrere Schützen mit der gleichen Waffe, müssen sie im Meldeprogramm

gekennzeichnet werden. Maximal können 3 Schützen mit einer Waffe am Wettbewerb teilnehmen.

Startwünsche werden nur berücksichtigt, wenn sie mit der Meldung zur Kreismeisterschaft

abgegeben werden und wenn die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Nachmeldungen können aus technischen Gründen nicht mehr angenommen werden.

Die gemeldeten Schützen erhalten den genauen Startzeitpunkt mitgeteilt. Termine müssen

pünktlich eingehalten werden. Ein Nachschießen ist nicht möglich.

Mit der Meldung zur Kreismeisterschaft erkennen die Teilnehmer die Bedingungen der

SpO und dieser Ausschreibung ausdrücklich an.

04. Wettbewerbe und Wettkampfklassen

Es gelten die vom Württembergischen Schützenverband 1850 e.V. in der

Südwestdeutschen Schützenzeitung bzw. auf der Homepage veröffentlichten zugelassenen

Wettbewerbe und Wettkampfklassen.

Zusätzlich wird in den Disziplinen OSP bzw. Freie Pistole eine Damenklasse angeboten (Regel 2.30 bzw. 2.20)

05. Voraussetzung für die Durchführung einer Meisterschaft

Eine Meisterschaft wird nur durchgeführt, wenn mindestens 3 Einzelschützen gemeldet sind.

Eine Wertung erfolgt nur, wenn mindestens 3 Einzelschützen oder 3 Mannschaften je Wettkampfklasse

gemeldet sind. Ansonsten gilt der Start nur als Qualifikation für die Bezirksmeisterschaft.

Schüler und Jugendliche dürfen nur in den für sie ausgeschriebenen Wettbewerben starten.

06. Mannschaften

Die Mannschaftswertung ergibt sich aus der Einzelwertung der Schützen einer Disziplin.

In allen Klassen bilden 3 Schützinnen oder Schützen eine Mannschaft.

Gemischte Mannschaften sind nur zulässig in Disziplinen,

in denen eine allgemeine Klasse ausgeschrieben ist.  

Bei der Schüler-, Jugend- und Juniorenklasse wird bei der Einzelwertung jeweils nach männlichen

und weiblichen Teilnehmern getrennt. Im Mannschaftswettbewerb erfolgt eine gemeinsame Wertung.

Mannschaftsänderungen müssen 30 Minuten vor dem Start des ersten Mannschaftsschützen

schriftlich bei der jeweiligen Schießleitung gemeldet.

07. Schusszahlen und Schiesszeiten

Bestimmend sind die jeweiligen in der Südwestdeutschen Schützenzeitung ausgewiesenen Daten

für ”Wettbewerbe und Wettkampfklassen” des Württembergischen Schützenverbandes 1850 e.V.

Die auf der Startkarte ausgewiesene Zeit entspricht dem Wettkampfbeginn.

Die Vorbereitungszeit ist in der Durchgangszeit integriert. Daraus folgt:

Der/Die Schütze/Schützin hat sich 10 Min. vor der ausgewiesenen Zeit auf dem

Stand einzufinden! Danach kann der Stand anderweitig vergeben werden.

Anspruch auf einen Nachstart besteht nicht, ist jedoch bei ausreichender Standkapazität möglich.

08. Sicherheit

Waffen dürfen auf der Schießanlage nur in den dafür bestimmten Transportbehältern (Koffer/Taschen)

transportiert werden sind generell mit geöffneten Verschlüssen/Ladeklappen zu transportieren

  • dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zur Waffenkontrolle aus- und eingepackt werden
  • dürfen nur an dem Schützenstand nach der Freigabe durch den Schießleiter ausgepackt
  • und zusammengebaut werden
  • dürfen nur nach der Abnahme durch die Standaufsicht an dem Schützenstand eingepackt werden.

Alle Schusswaffen müssen außerhalb des Schützenstandes (zugewiesener Bereich, der dem Schützen für den Wettkampf zur Verfügung steht) mit einer sogenannten Pufferpatrone mit Signalflagge oder einem Signalfaden versehen sein.

Den Anweisungen des Standpersonals ist Folge zu leisten.

09. Start- und Bußgelder

Für die Berechnung der Start- und evtl. Bußgelder gilt die jeweils gültige

Verwaltungsordnung für ”Kreismeisterschaften und Ligawettkämpfe”. Dies sind im Einzelnen:

 

1

Startgelder

Euro

1.1

Schüler

 

 

LG, LuPi,

3,50

 

Bogen Halle, Fita Feld

6,00

1.2

Jugend 

 

 

LG, LuPi, 

3,50

 

Bogen Halle, Fita Feld

6,00

1.3

Alle weiteren Klassen

 

 

LG, LuPi, LG-Dreistellung, Zimmerstutzen, Armbrust 10m, Freie Pist., KK 3x10, KK 50m stehend

6,00

 

LG-aufgelegt

6,00

 

Sportpistole KK und GK, Standardpistole, Ordonanz-gewehr/pistole,

7,00

 

KK 100m, KK-liegend 50m, KK 50m aufgelegt, KK 50m Carl Zeiss

7,00

 

Ordonanzgewehr 60+, Schnellfeuergewehr Großkaliber

7,00

 

Gebrauchspistole/-revolver, alle Vorderlader, Olymp. Schnellfeuer

8,50

 

100 m GK, Unterhebelrepetierer 50m

9,00

 

KK 3 x 40

11,00

 

Trap, Skeet

15,00

 

Bogen Halle

18,00

 

Fita im Freien

18,00

 

Compound Halle

18,00

 

Compound im Freien

18,00

1.4

alle Mannschaften

7,00

2.

Bußgelder und Gebühren Meisterschaften

 

 

Geschlossener Waffenverschluss bei der Waffenkontrolle

10,00

 

Mannschaftsummeldung

5,00

 

Einspruchsgebühr, zuzüglich der Kosten für das Kampfgericht im Falle einer Abweisung des Einspruchs. (Kilometergeld/Sitzungsgeld)

16,00

 

Fehlender Helfer je Tag

175,00

 

Versandpauschale Meisterschaftsunterlagen

10,00

 

Fehlender Wettkampfpass / Lichtbildausweis (Siehe SpO 0.7.3)

Ringabzug

3.

Rahmen- und Tischschüsse sowie Zug – od- Tragseilschüsse (Je nach Veranstaltungsort)

 

4.

Vergütungen

 

 

Helfer pro Std. incl. KM-Geld

3,00

 

Kampfrichter bis 4 Std./über 4 Std.

8,00/15,00

 

KM-Geld pro KM

0,30

 

Startgelder sind von den Schützen persönlich zu tragen. Aus Vereinfachungsgründen werden die

Startgelder bei dem Verein, für welchen der Schütze startet, im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

Rahmen- und Tisch-Schüsse werden durch die Standaufsicht festgestellt und dem Verursacher berechnet.

Sie sind, wie alle Bußgelder, sofort zur Zahlung fällig. Dem jeweiligen Standeigentümer sind diese

Bußgelder durch die Schießleitung zu übergeben.

10. Scheibenausgabe

Jeder Schütze hat seine Startkarte sowie den Wettkampfpass unaufgefordert bei der Scheibenausgabe

oder der Waffenkontrolle bzw. bei seiner Anmeldung zum Start vorzulegen.

Auf Verlangen ist ab dem 16.ten Lebensjahr ein amtl. Lichtbildausweis vorzulegen (0.7.3).

Die Ausgabe der Wettkampfscheiben erfolgt auf dem Schießstand gegen Vorlage der Startkarte.

Alle Scheiben sind fortlaufend nummeriert und mit der Start-Nummer des jeweiligen Schützen versehen.

Die Scheiben sind nach Empfang vom Schützen sofort nachzuzählen, spätere Reklamationen

können nicht anerkannt werden.

Bei Elektronischen Anlagen (Siehe Sportordnung 0.4.3) erfolgt keine Scheibenausgabe.

Der Schütze wird nach Vorlage seiner Startkarte einem Stand zugeordnet und erhält einen

auf seinen Namen ausgedruckte Ergebnis- bzw. Trefferliste. Nach der Sportordnung 0.4.3.2

unterschreibt jeder Schütze nach dem Wettkampf den Computerausdruck und anerkennt damit das Ergebnis.

Diese Daten gehen in die Gesamtauswertung der Disziplin ein.

11. Nicht zum Start angetretene Schützen

Bei der Ergebniserfassung werden auch die nicht zum Start angetreten Schützen geführt.

Sie werden in der Ergebnisliste ausgewiesen.

12. Hilfskräfte

Jeder an den Kreismeisterschaften teilnehmende Verein hat nach der Regel 0.6.1 der Sportordnung geeignete

(qualifizierte) Helfer zur Verfügung zu stellen. Die Standaufsichtslizenz bzw. Jugendbasislizenz ist mitzuführen!

Die Liste der angeforderten Helfer geht den Kreisvereinen mit getrennter Post/E-Mail zu.

Stellt ein Verein keinen oder einen nicht geeigneten Helfer, so wird ein Bußgeld in

Höhe von Euro 175,00 erhoben. 

Bei einer Verweigerung der Bußgeldzahlung wird der Verein im folgenden

Sportjahr von den Kreismeisterschaften ausgeschlossen. (Sportordnung 0.6.1).

13. Vergütungen

13.1 Standgeld

Die Vergütung erfolgt nach der Verwaltungsordnung vom 11.09.01, Punkt 4. Sofern Umsatzsteuer zu

berücksichtigen ist, gilt sie als im Vergütungsbetrag enthalten. Für jeden geplanten Start werden die folgenden Beträge vergütet:

 

Nr.

Standmieten, pro Schütze/Start

Euro

1.            

Luftgewehr

1,50

2.            

LG-Dreistellung

1,50

3.            

Zimmerstutzen

1,50

4.            

KK 100 m

3,00

5.            

KK 50 m 3 x 10

2,40

6.            

KK liegend 50 m

2,40

7.            

KK 3x40 

2,60

8.            

Ordonnanzgewehr/pistole

3,00

9.            

GK 100 m, Schnellfeuergewehr

3,00

10.           

Luftpistole

1,50

11.           

Freie Pistole

1,80

12.           

Olymp. Schnellfeuer

2,40

13.           

KK-Sportpistole

1,80

14.           

Zentralfeuerpistole

3,00

15.           

Gebrauchspistole/-revolver 

3,00

16.           

Standardpistole

1,80

17.           

Trap/Skeet

8,00

18.           

Armbrust

2,00

19.           

Vorderlader Gewehr/Pistole/Revolver

2,40

 

13.2 Helfergeld

Nach der Verwaltungsordnung vom 11.09.2001 wird für jede Helferstunde einschl.

Fahrtkosten eine Aufwandsentschädigung von Euro 3,00 vergütet.

14. Einsprüche - Kampfgericht

Einsprüche gegen Wertung und geahndete Regelverstöße sind schriftlich unter Hinterlegung der

Einspruchsgebühr von Euro 16,00 bei der jeweiligen Schießleitung einzureichen. Jeder Einspruch wird am Wettkampftag behandelt. 

Bei Abweisung des Einspruchs werden zusätzlich die Kosten für das Kampfgericht

(Kilometergeld Euro 0,30 und Sitzungsgeld pro Mitglied Euro 8,00/15,00 in Rechnung gestellt.

Das Kampfgericht/Berufungskampfgericht wird von der Kreissportleitung bestimmt

und nach Bedarf zusammengestellt.

15. Kreismeisterehrung

Einzel- und Mannschaftsschützen der Plätze 1 bis 3 erhalten Meisterschaftsabzeichen

(Bedingung: min. 3 Teilnehmer oder Mannschaften; Ausnahme: Schüler, Jugend und Junioren) und Urkunden. 

Für die nachfolgenden Plätze 4 und 5 können je nach Teilnehmerzahl weitere Urkunden ausgegeben werden.

Eine Siegerehrung findet generell nicht statt. Die Urkunden und Abzeichen müssen nach

Fertigstellung beim Kreissportleiter abgeholt werden. Für den Versand nicht abgeholter Ergebnislisten,

Urkunden und Leistungsabzeichen wird eine Unkostenpauschale von Euro 15,-- erhoben.

16. Grundsatz

Die jeweils zum Zeitpunkt des Wettkampfs geltende Sportordnung des

Deutschen Schützenbundes ist in allen Punkten und Regeln verbindlich und uneingeschränkt gültig.

17. Abmeldung Landesmeisterschaften

Bei Nichtteilnahme an den Bezirksmeisterschaften ist eine Verzichtserklärung auszufüllen und zu unterschreiben.

Mannschaften müssen gesondert abgemeldet werden. Die Abmeldung der Einzelschützen alleine

genügt nicht. Entsprechende Vordrucke liegen bei den Kreismeisterschaften aus.

18. EDV und Datenschutz

Wir verwenden das Meisterschaftsprogramm des Württembergischen Schützenverbandes 1850 e.V.

zum Melden der Starter und Verwaltung der gemeldeten Schützen und der erzielten Ergebnisse.

Das Programm läuft unter WINDOWS.

19. Benachrichtigung nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):

Zur Erledigung der Aufgaben bedient sich die Kreissportleitung automatisierter Verfahren (EDV).

Die erhobenen Daten werden im Rahmen ihrer Zweckbestimmung gespeichert.

20.  Einverständniserklärung

Mit der Meldung zu Veranstaltungen des WSV und seinen Untergliederungen erklärt

sich der Teilnehmer aus organisatorischen Gründen mit der Verarbeitung der wettkampfrelevanten personenbezogenen Daten, unter der Angabe von Name, Vereinsname, Verbandszugehörigkeit,

, Klasse, Wettkampfbezeichnung, Startnummer, Startzeiten und erzielten Ergebnissen einverstanden. Sie willigen ebenfalls in die Veröffentlichung der Start- und Ergebnislisten, sowie der Erstellung und Veröffentlichung von Fotos in Aushängen, im Internet, in Sozialen Medien und in weiteren

Publikationen des WSV sowie dessen Untergliederungen ein. Aufgrund des berechtigten

Interesses des Ausrichters an diesen Ergebnislisten sowie Fotos vom Wettbewerb und / oder Siegertreppchen für die Dokumentation bzw. Bewerbung des Sports in der Öffentlichkeit,

besteht auch im Nachhinein kein Anspruch der Teilnehmer zur Löschung ihrer

persönlichen Daten aus diesen Ergebnislisten bzw. von Fotos, die im Zusammenhang

mit dem Wettkampf gefertigt und veröffentlicht wurden.   

21. Leitung

Die Gesamtleitung der Kreismeisterschaften obliegt dem 1. Kreissportleiter Jürgen Grimm

sowie dem Kreiswettkampfleiter Claus Krüger. 

 

          Zuständig für                 Vorderlader:          Markus Scholl

                                                  Wurfscheiben:     Joachim Sommer

                                                  Bogen:                   Roland Oberle

22. Vorbehalt

Die Kreissportleitung behält sich Änderungen dieser Ausschreibung vor.

 

Walheim, den 27. Januar 2022

 

 

Für das Kreisschützenmeisteramt

 

gez. Bernd Krämer, KOSM                                                                           gez. Jürgen Grimm, KSPL

 

 

 

9.50: Ordonanz-/ Dienstpistole (WT 2.1)

Ausschreibung auf Basis der „Liste B“ mit kleinen Änderungen

9.50.0                   Allgemeines:

Soweit die Ausschreibung nichts Näheres regelt, gilt die Sportordnung (SpO) des DSB in der jeweils aktuellen Fassung.

9.50.1                   Sportgeräte:

Alle halbautomatischen Pistolen / Revolver im unveränderten Originalzustand, die bis zum 31.12.1965 bei einer Armee – oder Polizeieinheit als Standardbewaffnung eingeführt waren (Siehe 9.50.17)

Im Zweifel hat dies der Schütze am Wettkampftag in schriftlicher/digitaler Form der Schießleitung/Waffenprüfung vorzulegen!

-keine Nachbauten oder spätere Fertigungen.

Ausgeschlossen sind Kurzwaffen mit einer Lauflänge < 3 Zoll bzw. > 20 cm.

Mündungsbremsen / Schalldämpfer sind nicht gestattet;

Magazinkapazität: min. 5 Patronen

9.50.2                   Kaliber:

                               ≥ .30 bis .45 (7,62 – 11,4 mm) 9.50.3      Visierung:

Offen, Korn hinter der Laufmündung, nur alle serienmäßig für die entsprechende Waffe

produzierten Visiere sind zugelassen.

Keine Mikrometervisierungen

9.50.4                   Abzug:

                                Das Abzugsgewicht > 1360gr.

9.50.5                  Griffschalen:

Form dem Original entsprechend. Der Nachweis obliegt dem Schützen

9.50.6                   Anschlag:

Stehend freihändig (auch beidhändig zulässig) lt. DSB – SpoOrd.

9.50.7                   Bekleidung:

Bekleidung die über den Rahmen der SpO hinausgeht, ist nicht gestattet. Bekleidung im

Camouflage-Look, egal welcher Farbe – ist nicht gestattet.

9.50.8                  Scheibe und Schießentfernung:

                                Scheibe 020.Nr.4.           bei 150 Sek.

                                Scheibe 010.Nr.10.         bei   30 Sek.

Die Schießentfernung beträgt 25m

9.50.9                  Wettkampf und Probeschüsse

6 Serien zu je 5 Schuss

5 Schuss Probeserie vor Wettkampfbeginn

 

9.50.10                Wettkampfzeit:

                                Probeserie 1 x 5 Schuss in 5 Min.

                               3 x  5 Schuss in jeweils 150 Sek.; 3 x 5 Schuss in jeweils 30 Sek.

9.50.11                Durchführung:                  Gemäß Ausschreibung

9.50.12                Trefferbeobachtung:

                                Beobachtungsfernrohre sind zugelässig 9.50.13                 Wertung:

Die Auswertung erfolgt nach Serien

-Nach der 150 Sek.-Serie

-Nach der 30 Sk.-Serie

9.50.14                Ergebnisgleichheit:

                               Bei Ergebnisgleichheit wird nach SpO verfahren.

9.50.15                Störungen:

Störungen bzw. Waffendefekte werden nach SpOrd., siehe Regel-Nr. 2.7 bzw. 2.8, behandelt

9.50.16                 Startgeld:

                                Einzel: 7,00€ Mannschaft: 5,00€

9.50.17                Zugelassene Ordonanzpistolen

Kaliber immer entsprechend dem Originalkaliber. Sollten unter den aufgeführten

Modellen Varianten mit einer Lauflänge von < 3 Zoll sein, ist die Verwendung beim

sportlichen Schießen nicht erlaubt.

 

Pistole 08 (Modelle 00 -08)

Pistole SIG 210-2; SIG 210-3; m49 DK; 210-4 BGS; CH-Armee 210-2

Pistole Astra 400; 600/43; 900

Pistole Ballester Molina

Pistole Colt M1911 A1

Pistole CZ/Brünner Modell 24/1927 und 1938

Pistole FN 1935 High Power; Browning 1903; Modell 1900, 1910 und 10/22

Pistole Mauser C96; Modell 1910-1934; HSc

Pistole Steyr 1911/1912

Pistole Tula-Tokarev TT 1933

Pistole VIS Radom

Pistole Walther PP; PPK; P38/P1; Mod.4 Kal. 7,65mm

Pistole Lahti 35

Pistole Stechkin

Pistole Makarov

Pistole Beretta Modell 1915 Kal. 7,65mm; Modell M1934; Modell M1935

Pistole Dreyse Kal. 7,65

Pistole Sauer und Sohn Modell 1938 Kal.7,65mm

Pistole VZ 52

Pistole Langenhan Jäger

Schwed. Ordonanzpistole M1907

Pistole Star Mod. A, B, D, P, M, MB

Colt Modell New Service .455; .45 ACP/Auto-Rim (1915 und 1917)

S&W Modell Mki & II .455; .45 ACP/Auto-Rim (1915 und 1917) M22

Baureihe Colt Army Special .38

Revolver Enfield No.2 Mk I

Revolver Lebel M1892

Revolver Nagant M1895

Revolver Schweiz Modell 1882; 1882/29; 1929

Revolver S&W „Military and Police“

Revolver Webley Mk. I-VI

M/1887 schwedisch und M/1893 norwegisch

M/1889 italienisch

M/1898 Gasser

Pistole Unique Mod. R51 / Mod. 9 coups

Pistole DWM bzw. Eidgen.Waffenfabrik Bern 1906/29 Parabellum-Pistole

Revolver Ruger GS 32 M

S&W Modell 36, Lauflänge 3 Zoll

 

9.57 Ordonnanzgewehr 61+ 

Ausschreibung auf Basis der Disziplin „Ordonnanzgewehr“ 

9.57.0                   Allgemeines

Soweit die Ausschreibung nichts Näheres regelt, gilt die Sportordnung (SpO) des DSB in der jeweils aktuellen Fassung.

9.57.1                   Sportgeräte:

Infanteriegewehre (Repetierer) mit max. 5 Patronen Magazinkapazität; keine Mündungsbremsen, Originalgetreuer Abzug, ≤ 1500g. Einzellader sind zugelassen. Lauflänge mind. 42cm

9.57.2  Kaliber:                                > 6mm bis max. 8mm 9.57.3  Visierung:

Kimme/Korn, Lochkimme ist zugelassen. Originale Feinvisiere sind zugelassen;

Zielfernrohre und Leuchtpunktvisiere sind nicht zugelassen

9.57.4                   Schäftung:

                                Die Schäftung hat Original bzw. originalgetreu zu sein.

9.57.5                   Anschlag:

                               Sitzend Auflage. 

9.57.6                   Bekleidung:

 Bekleidung die über den Rahmen der SpO hinausgeht, ist nicht gestattet. Bekleidung im Camouflage-Look,

egal welcher Farbe – ist nicht gestattet.

9.57.7                   Scheibe und Schießentfernung:

                                Scheibe 020.Nr.4. Die Schießentfernung beträgt 100m

9.57.8                   Wettkampf und Probeschüsse

2x10 Wertungsschüsse sitzend aufgelegt. Vor Beginn des Wertungsschießens sind maximal 5 Probeschüsse erlaubt.

9.57.9                   Wettkampfzeit:

                                Analog der Disziplin „Ordonnanzgewehr“  (Siehe Regel 9.58) 9.57.10      Wertung:

Die Wertung erfolgt in 10er Serien

9.57.11                 Ergebnisgleichheit:

                               Bei Ergebnisgleichheit wird nach SpO verfahren.

9.57.12                 Startgeld:

                                Einzel: 7,00€ Mannschaft: 5,00€

 

9.58 Ordonanzgewehr

Ausschreibung auf Basis der Disziplin „Ordonanzgewehr“ 

9.58.0                   Allgemeines

Soweit die Ausschreibung nichts Näheres regelt, gilt die Sportordnung (SpO) des DSB in der jeweils

aktuellen Fassung.

9.58.1                   Sportgeräte:

Infanteriegewehre (Repetierer) mit max. 5 Patronen Magazinkapazität; keine Mündungsbremsen,

Originalgetreuer Abzug, ≤ 1500g. Einzellader sind zugelassen. Lauflänge mind. 42cm

9.58.2  Kaliber:                                > 6mm bis max. 8mm 9.58.3  Visierung:

Kimme/Korn, Lochkimme ist zugelassen. Originale Feinvisiere sind zugelassen;

Zielfernrohre und Leuchtpunktvisiere sind nicht zugelassen

9.58.4                   Schäftung:

                                Die Schäftung hat Original bzw. originalgetreu zu sein.

9.58.5                   Anschlag:

                               Sitzend Auflage. 

9.58.6                   Bekleidung:

 Bekleidung die über den Rahmen der SpO hinausgeht, ist nicht gestattet. Bekleidung im Camouflage-Look,

egal welcher Farbe – ist nicht gestattet.

9.58.7                   Scheibe und Schießentfernung:

                                Scheibe 020.Nr.4. Die Schießentfernung beträgt 100m

9.58.8                   Wettkampf und Probeschüsse

2x10 Wertungsschüsse liegend freihändig. Vor Beginn des Wertungsschießens sind maximal

5 Probeschüsse erlaubt.

9.58.9  Wettkampfzeit:                                30 Min. incl. Probe 9.58.10  Wertung:

Die Wertung erfolgt in 10er Serien

9.58.11                 Ergebnisgleichheit:

                               Bei Ergebnisgleichheit wird nach SpO verfahren.

9.58.12                 Startgeld:

                                Einzel: 7,00€ Mannschaft: 5,00€

9.99: Selbstladegewehr – Großkaliber (WT 4.2)

Ausschreibung auf Basis der „Liste B“ mit kleinen Änderungen

9.99.0                   Allgemeines:

Soweit die Ausschreibung nichts Näheres regelt, gilt die Sportordnung (SpO) des DSB in der jeweils aktuellen Fassung.

9.99.1                   Sportgeräte:

Langwaffe, Selbstladegewehre mit mind. 5 Patronen Magazinkapazität; Lauflänge mind. 42cm

9.99.2  Kaliber:                                ≥ .222 bis max. 8mm 9.99.3  Visierung:

Kimme/Korn, Lochkimme ist zugelassen. Zielfernrohre und Leuchtpunktvisiere sind nicht zugelassen

9.99.4                   Schäftung:

Die Schäftung hat Original bzw. originalgetreu zu sein. Der Nachweis obliegt dem Schützen

9.99.5                   Anschlag:

Liegend Auflage. Einfache Auflagegestelle z.B. aus Holz sind erlaubt. Sandsäcke, oder ähnliche Auflagen sind nicht gestattet. Ein an der Waffe angebrachtes Zweibein darf verwendet werden.

9.99.6                   Bekleidung:

Bekleidung die über den Rahmen der SpO hinausgeht, ist nicht gestattet. Bekleidung im Camouflage-Look, egal welcher Farbe – ist nicht gestattet.

9.99.7                   Scheibe und Schießentfernung:

                                Scheibe 020.Nr.4. Die Schießentfernung beträgt 50m

9.99.8                   Wettkampf und Probeschüsse

30 Wertungsschüsse 2 mal 15 Wertungsschüsse liegend aufgelegt. Vor Beginn des Wertungsschießens ist eine Probeserie  5 Schuss erlaubt.

9.99.9                   Wettkampfzeit:

                               3 x  5 Schuss in jeweils 20 Sek.; 3 x 5 Schuss in jeweils 10 Sek.

9.99.10                 Wertung:

Die Auswertung erfolgt nach jeder 5er Serie

9.99.11                 Ergebnisgleichheit:

                               Bei Ergebnisgleichheit wird nach SpO verfahren.

9.99.12                 Startgeld:

                                Einzel: 7,00€ Mannschaft: 5,00€