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Schützenkreis Ludwigsburg

Kreisoberschützenmeister:
Bernd Krämer
Im Vogelsang 25/1
74366 Kirchheim


Tel.: +49 (0) 7143 891524

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Württembergischer Schützenverband 1850 e.V.

Bezirk Unterland

Kreis Ludwigsburg

 

Ausschreibung Ligawettkämpfe 2019

              (Kleinkalibergewehr 3x10)

 

 Kleinkalieber Gewehr 2019-2020[PDF]

Diese Ausschreibung des Schützenkreises Ludwigsburg basiert auf der Wettkampfordnung (WO) des

WSV, Ausgabe 2007. Die Ausschreibung enthält zusätzliche Regelungen, die sich aufgrund der Erfahrungen und Gegebenheiten aus den letzten Runden- und Liga-Wettkämpfen als notwendig erwiesen haben.

A. Vorbemerkungen

  1. Vom Schützenkreis Ludwigsburg werden Wettkämpfe entsprechend der Wettkampfordnung ausgeschrieben und durchgeführt.
  2. Jede Teilnahme ist der jeweils gültigen Wettkampfordnung unterworfen, darüber hinaus gilt die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes in ihrer jeweils gültigen Fassung.
  3. Ligaleiter im Schützenkreis Ludwigsburg ist:

Luftgewehr / KK-Gewehr Kreisliga

Karl Neyzen

Dresdener Str. 12

71701 Schwieberdingen

Telefon: 07150/35509

 

B.   Meldung

  1. Die Meldungen müssen bis spätestens 17. März 2019 beim Liga-Leiter eingegangen sein.
  2. Wird nach der Einteilung und Terminierung der Wettkämpfe eine Mannschaft von einem Verein zurückgezogen, so sind alle daraus entstehenden Kosten von diesem Verein zu tragen.
  3. Nach Punkt 4 der WO ist die gesamte Mannschaft beim 1. Wettkampf verbindlich mit allen Schützen anzumelden (siehe auchC1).

 

C. Ablauf der Wettkämpfe - Termine

  1. Wettbewerbe, Mannschaften, Schusszahlen werden nach Punkt 8 WO aufgestellt, wobei bis zu 3 Schützen „außer Konkurrenz“ zusätzlich gemeldet werden dürfen.
  2. Der Ligaleiter nimmt die Gruppeneinteilung in eigener Zuständigkeit nach Punkt 7.2 WO vor. 
  3. Die in der Einteilung ausgewiesenen Termine sind verbindliche Endtermine. Terminänderungen sind nur mit Zustimmung des Gegners möglich. Zur Gewährleistung einer zügigen Abwicklung des Wettkampfs ist jedoch nur eine Vorverlegung der Termine gestattet.
  4. Die Wettkämpfe beginnen grundsätzlich sonntags jeweils um 9.00 Uhr. Abweichungen davon können vom Ligaleiter oder zwischen den beteiligten Mannschaften geregelt werden.
  5. Vorschießen (Punkt 18.1 WO) einzelner Schützen ist nach vorheriger Verständigung des Ligaleiters und der beiden Mannschaftsführer auf gegnerischen Stand unter Aufsicht und entsprechender Bestätigung erlaubt. Bei Verstoß wird die Mannschaft mit Null Ringen gewertet.
  6. Bei Nichtantritt einer Mannschaft oder Verspätungen gilt Punkt 19 der Ligaordnung. Eine angetretene Mannschaft muss mindestens eine halbe Stunde auf das Eintreffen der anderen Mannschaft warten.
  7. Es sind für jeden Scheibensatz fortlaufend nummerierte Scheiben, Spiegel oder Streifen mit dem Signum des Deutschen Schützenbundes oder dem Logo der IG-Schützen zu verwenden. Sie werden vom Platzverein gestellt und aufbewahrt. Beim Versand von Scheibensätzen gelten die Bestimmungen des Punktes 11 der WO. Bei elektronischen Scheibenanlagen gilt Punkt 16 der WO.

D. Meldung der Ergebnisse

  1. Für die Ergebnislisten sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden. Die Ergebnislisten müssen vollständig ausgefüllt sein, dazu gehören die Angaben über Datum des Wettkampftages, Liga-Kennzeichen , die Gruppen-Nummer, Verein, Mannschaftsnummer, Vor-  und Zuname des

Ausschreibung KK 19                                                                                                                                  - 2 -

 

Schützen, Ergebnisse. Die Ergebnislisten sind von den Mannschaftsführern zu unterzeichnen. Ergebnislisten in Form von Computerausdrucken (z. B. Excel) werden akzeptiert. 

  1. Durch Beschluss des Kreisschützentages 2006 wird der Postversand an die Vereine in Zukunft per E-Mail durchgeführt. Wenn der Versand durch Briefpost erfolgen soll, wird der betreffende Verein pro Wettkampfsaison mit zusätzlichen € 10,00 belastet. 
  2. Bei Vereinen, die neutral schießen, ist anzugeben: der Name der neutralen Aufsicht und der Name seines Vereins. Die neutrale Aufsicht hat die Ergebnisliste zu unterzeichnen. Für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettkampfes sind die Mannschaftsführer verantwortlich.
  3. Die Wettkampfergebnisse jeder Begegnung sind vom Platzverein innerhalb von 2 Arbeitstagen nach dem Wettkampf per E-Mail, Fax oder Post an den Ligaleiter zu melden. Bei per E-Mail oder Fax eingehenden Listen ist es nicht notwendig diese nochmals per Post zu versenden – eine von beiden Mannschaftsführern unterschriebene Liste ist vom Platzverein für eventuelle Nachfragen aufzubewahren.
  4. Mit der 1. Ergebnisliste ist der ausgefüllte Mannschaftspass einzusenden. 
  5. Bei unzureichend frankierten Postsendungen wird die Annahme verweigert.
  6. Unvollständige Ergebnislisten werden nicht bearbeitet.
  7. Die Ergebnisse sind vorläufig. Das Ergebnis wird nach Eingang der letzten Ergebnisliste vom Ligaleiter festgestellt und den Vereinen zugesandt.

E. Auswertung - Wertung

  1. Die Auswertung hat nach Punkt 14.1 WO  mit Ringlesemaschinen oder von Hand mit Schusslochprüfer zu erfolgen.
  2. Bei der Benutzung der elektronischen Auswertungsanlagen gelten die Ausführungen des Punktes 12.2 WO und der Sportordnung.
  3. Beim Einsatz elektronischer Scheibenanlagen sind die Festlegungen des Punktes 16 WO zu erfüllen. Auf den Ergebnislisten ist zu vermerken: > Elektronische Anlage <.

F. Startgeld

  1. Das Startgeld beträgt € 20,00 und wird vom Kreisschatzmeister über das Bankeinzugsverfahren       erhoben. Siehe auch Punkt D.2
  2. Mit der Bezahlung des Startgeldes gilt diese Ausschreibung als anerkannt (SpO Nr. 0.1.2.).

G. Einsprüche - Kampfgericht

  1. Einsprüche sind schriftlich beim Ligaleiter innerhalb von 2 Arbeitstagen (Poststempel) nach Ende des Wettkampfes einzureichen (Punkt 23 WO).
  2. Die Einspruchsgebühr beträgt € 16,00. Bei einer Ablehnung des Einspruch geht die Gebühr an die Kreiskasse (Punkt 23.2 und 23.3 WO). Die Kosten des Verfahrens werden dem Einsprechenden auferlegt.
  3. Die Einspruchsgebühr wird vom Kreisschatzmeister per Lastschrift eingezogen.
  4. Das Kampfgericht setzt sich zusammen aus dem Kreisoberschützenmeister, dem Kreissportleiter    und einem Ligaleiter einer anderen Disziplin.

H. Einverständniserklärung

 Mit der Teilnahme an den Ligawettkämpfen erklären sich die Teilnehmer mit der elektronischen Speicherung der wettkampfrelevanten Daten, der gesamten Abwicklung per E-Mail incl. öffentlicher E-Mail-Adressen, der Weitergabe an die Ligaleiter des Bezirks und des Kreises sowie der Veröffentlichung von Bildern und Ergebnissen in Aushängen, im Internet und in den Publikationen des WSV, des Bezirkes, des Kreises und der Vereine einverstanden !!!

 

Die Kreissportleitung behält sich Änderungen dieser Ausschreibung vor.

Schwieberdingen, den 31. Jan. 2019

       gez.: Karl Neyzen                                                                   gez.:  Jürgen Grimm            Ligaleiter                                                                                    Kreissportleiter

Kleinkalieber Gewehr 2019-2020[PDF]