Württ. Schützenverband 1850 e. V.     

AUSSCHREIBUNG

Ausschreibung für die Ligen Luftgewehr und Luftpistole 2015/16

 Gliederung

 

Ligaordnung [PDF] 

1.0           Mannschaftszusammensetzung, Setzliste

1.0.1        Mannschaftsstärke

1.0.2        Startberechtigung

1.0.3        Setzliste der Mannschaften

1.1           Wertung

1.1.1        Führung der Tabelle

1.1.2       Mannschaftswertung

1.1.3        Stechen

1.1.4        Sortierkriterien der Tabelle

1.1.5       Eine Mannschaft tritt nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig an

1.1.6        Schießzeit, Schusszahl

1.2           Veranstaltungsorganisation

1.2.1        Wettkampftermine

1.2.2        Andere Wettkampftage 

1.2.3        Standkapazitätserweiterung 

1.2.4       Zeitplan

1.2.5        Mannschaftsan- bzw. ummeldung

1.2.6       Mannschaftsstart

1.2.7        Einsatz von Schützen

1.2.8       Einsatz von Schützen aus unteren Ligen

1.3           Ausrichtung der Wettkämpfe in den Ligen

1.3.1        Anforderungen an die Wettkampfstätten 

 

 

1.0

Mannschaftszusammensetzung, Setzliste

1.0.1        Mannschaftsstärke

Eine Mannschaft besteht aus 5 Einzelschützen. Es werden nur vollständige Mannschaften gewertet

1.0.2        Startberechtigung

In der WL sind in der Saison 2015/2016 die Schützen ab Jahrgang 2000 und älter startberechtigt.

Unterhalb der WL bis zur Bezirksoberliga sind in der Saison 2015/2016 die Schützen ab Jahrgang 2001 und älter startberechtigt.

Unterhalb der Bezirksoberliga sind in der Saison 2015/2016 die Schützen ab Jahrgang 2002 und älter startberechtigt.

In den Bezirksoberligen, Bezirks- und Kreisligen sind Schützen die Hilfsmittel (nach 10.1 SpO) in Anspruch nehmen startberechtigt. Dies gilt auch für die Aufstiegskämpfe zur LL.

Die Verwendung des Federbocks (SpO 10.12.4) ist nicht zugelassen.

Die Verwendung der Pendelschnur (SpO 10.12.5) ist erlaubt.

Schützen nach 10.1 SpO haben für Ligawettkämpfe keinen Anspruch auf behindertengerechten Zugang zur Schießanlage.

Es können nur Schützen/innen eingesetzt werden, die vor dem 01.09.  der laufenden Saison Mitglied des teilnehmenden Vereins geworden sind und in der laufenden Saison für keinen anderen Verein bei Ligawettkämpfen im

1.3.2        Anforderungen an die Auswertung 

1.3.3       Anzeige der Ergebnisse

1.3.4        Wettkampfmoderator

1.3.5        Standverteilung

1.3.6       Ordnungsgemäße Veranstaltungsorganisation

1.3.7        Abgabe Heimkampf

1.4           Aufstiegsregelungen

1.4.1         Grundsätzliche Auf- und Abstiegsregelung

1.4.2         Aufstieg in die WL

1.4.3         Aufstieg in die VL (nur LG)

1.4.4         Aufstieg in die LL

1.4.5        Unterzählige Mannschaften 1.4.6        Qualifikation

1.4.7         Reihenfolge der Qualifikation

1.5           Abstiegsregelungen

1.5.1        Zwangsabstieg

1.5.2        Abstiegsregelung WL, VL und LL

1.5.3        ÜberzähligeMannschafte

1.6           Wettkampffunktionäre

1.6.1       Schießleitung

1.6.2       Verantwortung der Schießleitung

1.6.3        Jury

1.6.4       Waffen- und Bekleidungskontrolle

1.6.5       Schiedsgericht deutschen Ligasystem in der gleichen Disziplin gestartet sind. Schützen, die                     eine Lizenz erhalten haben, müssen in der Setzliste aufgeführt werden.

       1.0.3        Setzliste der Mannschaften

1. Die Mannschaftsschützen werden gesetzt:

„Für die Mannschaften der Württemberg-Ligen gilt Ziffer 1.5 der Ausschreibung der Bundesliga Luftgewehr/Luftpistole des Deutschen Schützenbundes.“ 

Für die Schützen der aufsteigenden Mannschaften  des WSV aus den Verbandsligen Luftgewehr und der Landesliga Luftpistole in die Württemberg-Ligen  wird deren Ergebnis aus den jeweiligen Abschlusssetzlisten herangezogen. Schützen aus tieferen Ligen  und nachgemeldete Schützen werden dort mit 0 gesetzt. Unterhalb der Württemberg-Ligen gilt:

  1. Zum 1. Wettkampf des Schützen der Saison: Nach der Abschlusssetzliste der höchsten Liga, in welcher der Schütze in der vorangegangenen Saison geschossen hat (Aufstiegswettkämpfe werden nicht gerechnet).
  2. Bei den folgenden Wettkampftagen erfolgt die Aufstel-lung der Schützen nach dem Durchschnittsergebnis der Wettkämpfe der Liga, in der der Einsatz erfolgte. Die Rundung erfolgt nach der 2. Stelle hinter dem Komma (In anderen Ligen erzielte Ergebnisse werden nicht berücksichtigt).
  3. Nur vollständige Wettkampfergebnisse mit 40 Wer-tungsschüssen gehen in die Setzliste ein.
  4. Bei Ringgleichheit bleibt die Setzliste bestehen.

AUSSCHREIBUNG   

Württ. Schützenverband 1850 e. V.

 

 

  1. Neu eingesetzte Schützen aus tieferen Ligen (auch Wettkampfordnung) werden nach dem Durchschnitt der dort in der höchsten Liga erzielten Ergebnisse eingesetzt. Der Nachweis ist vom Verein vor Beginn des Wettkampfes der Schießleitung vorzulegen. 
  2. Werden Ersatzschützen aus höheren Ligen (dies gilt auch für Ligen des DSB) erstmals in einer tieferen Liga eingesetzt, werden sie mit ihrem bisherigen Ligaergebnisdurchschnitt aus der höchsten Liga in der Setzliste eingeordnet und umgekehrt.

Hinweis zu e) und f): Wurde der Schütze in der laufenden Saison in einer Liga eingesetzt so gelten diese Ergebnisse.

  1. Schützen, die kein Ergebnis nach a) bis f) aufzuweisen haben, werden an das Ende der Setzliste gesetzt. Kommen mehrere Schützen ohne Ergebnis zum Einsatz, wird deren Reihenfolge durch den Schießleiter ausgelost.
  1. Die Setzliste wird nach jedem Wettkampftag vom jeweiligen Ligaleiter neu erstellt und den Vereinen zugeleitet.
  2. Der Verein ist für die Richtigkeit seiner Setzliste verantwortlich. Der Mannschaftsführer bestätigt bei der Anmeldung zum Wettkampf mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Setzliste. Alle Partien (= Paarungen), die durch eine falsche Setzliste (Positionierung) zustande kamen,  sind  als verloren zu werten. Das Ergebnis falsch gesetzter (positionierter) Mannschaftsschützen wird in der Setzliste nicht berücksichtigt. 

1.1 

Wertung

1.1.1        Führung der Tabelle

Die Führung der Tabellen obliegt dem jeweiligen Ligaleiter.

Der Ligaleiter ist berechtigt, Korrekturen der Ergebnisse und der Tabellen vorzunehmen, wenn ihm Regelverstöße bekannt werden. Zuvor hat der Ligaleiter die betroffenen Mannschaften von der beabsichtigten Maßnahme zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben hierzu Stellung zu nehmen.

Diese Entscheidung des Ligaleiters kann mit einem Einspruch angefochten werden.

1.1.2        Mannschaftswertung

In der Tabelle erfolgt nur eine Mannschaftswertung Für jeden gewonnenen Einzelkampf gibt es einen Einzelpunkt; also 5:0, 4:1, 3:2. Ergebnisgleichheit der Einzelschützen wird durch Stechen gebrochen, so dass es immer einen Sieger gibt. Für jeden gewonnenen Mannschaftskampf gibt es zwei Mannschafts-Punkte. Der Verlierer erhält zwei Minuspunkte.

1.1.3        Stechen

Das Stechen (shoot off) findet unmittelbar nach Wettkampfende des letzten Schützen mit voller Ringwertung statt. Nach maximal drei Stechschüssen auf volle Ringwertung wird auf 10tel-Ringwertung weitergeschossen. Alle Schützen müssen vor dem Aufruf zum Stechen den Schützenstand verlassen. Jede Stechpaarung erhält 2 Minuten Vorbereitungszeit und 50 Sekunden Wettkampfzeit. Die Paarung 5 schießt vor Paarung 4 usw. Des weiteren finden die Finalregel der Sportordnung Anwendung.

Trockenschüsse nach dem Kommando „Start“ für den jeweiligen Stechschuß werden mit je 2 Ringen Abzug bestraft.

 

1.1.4        Sortierkriterien der Tabelle 

  1. Erstes Kriterium ist die Summe der Mannschafts-

Punkte;

  1. Bei Gleichheit der Mannschafts-Punkte wird nach errungenen Einzelpunkten sortiert;
  2. Bei Gleichheit der Mannschafts-Punkte und der Einzel-punkten entscheidet der direkte Vergleich der ergebnisgleichen Mannschaften über die Plazierung.
  3. Bei weiterer Gleichheit entscheiden die Gewinnpunkte aller Wettkämpfe an Position 1, 2 usw.

1.1.5 Eine Mannschaft tritt nicht, nicht vollständig oder  nicht rechtzeitig an

Tritt eine Mannschaft nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig an, wird der Wettkampf für die vollständig bzw. rechtzeitig angetretene Mannschaft mit 5:0 Punkten gewertet.

Für die Schützen beider Mannschaften gilt dieser Wettkampf als Einsatz nach Ziffer 1.2.8. Bei der nicht bzw. nicht vollständig angetretenen Mannschaft wird der Einsatz nach Anwesenheit bzw. Reihenfolge der Setzliste festgelegt.

Eine Mannschaft gilt auch dann als unvollständig, wenn sie mit unberechtigten Schützen angetreten ist.

Die Ergebnisse beider Mannschaften gehen nicht in die Setzliste ein.

1.1.6        Schießzeit, Schusszahl 

15 Minuten Vorbereitungszeit, einschließlich Probeschießen, 40 Wettkampfschüsse in 50 Minuten bei elektronischen Anlagen, 60 Minuten auf Papierscheiben; mit gemeinsamem Start. Die oben aufgeführten Zeiten sind vom Schießleiter mit Kommando zu starten und zu beenden. Anschlag stehend freihändig nach Sportordnung Regel 1.1.2 (LG) und 2.1 (LP).

SH1 klassifizierte Schützen sind von o.g. Regeln 1.1.2 und 2.1 Satz 1 nach SpO ausgenommen.

1.2

Veranstaltungsorganisation

1.2.1        Wettkampftermine

  1. Die Wettkämpfe werden zu den von der Ligatagung festgelegten Terminen ausgetragen.
  2. Die 7. und 8. Platzierten übernehmen das „kleine“ Wettkampfwochenende.

Diese Wettkämpfe finden im November statt.

2.1 Die Wettkämpfe des letzten Wettkampftages müssen am gleichen Tag durchgeführt werden.

  1. Die Liga Nord und Süd müssen am gleichen Wochenende abschließen.
  2. Die Württembergliga LG/LP schießt am ersten Wochenende des Monats, die Verbandsliga Nord/Süd LG am zweiten Wochenende des Monats und die Landesliga Nord/Süd LG/LP wieder am ersten Wochenende des Monats, für Januar gilt sinngemäß das zweite und dritte Wochenende.
  3. Die Bezirks- und Kreisligen legen ihre Termine, unter Beachtung von 2.1, selbst fest. 

1.2.2        Andere Wettkampftage

  1. Die Wettkämpfe finden in der Regel an einem Tag (Sonntag) statt.
  2. Nach Absprache mit allen beteiligten Mannschaften kann ein Wettkampf auch auf den Samstag oder einen Feiertag verlegt werden (Ausnahme siehe 1.2.1 Ziffer 2.1). Bezirks- und Kreisligen können an jedem Wochentag ihre Wettkämpfe austragen. 
  3. Der gastgebende Verein (Ausrichter) kann sein Heimrecht an einen anderen Verein seiner Gruppe abgeben, ohne die Mannschaften darüber zu befragen. 
  4. Die Gastmannschaften sind vom Ausrichter spätestens 14 Tage vor dem Wettkampf über den genauen Orts- und Zeitplan sowie andere Details zu informieren.

 

1.2.3        Standkapazitätserweiterung

Sofern es die Standkapazität zulässt, können auch 2 Wettkämpfe zur gleichen Zeit ausgetragen werden. 

1.2.4        Zeitplan 

Sonntag: 10.00 Uhr (die Zeit gilt für den 1. Wettkampfschuss).

Unterhalb der BOL werden die Anfangszeiten, auch für Werktagskämpfe, auf der jeweiligen Ligatagung festgelegt.

Den Beginn der weiteren Wettkämpfe legt die Schiessleitung zusammen mit den beteiligten Mannschaftsführern fest (siehe Teil Anlagen, Anlage 7).

Für die Mittagspause sind mindestens 45 Minuten einzuhalten.

1.2.5        Mannschaftsan- bzw. ummeldung

Die Mannschaftsanmeldung zum Wettkampf muss spätestens 30 Minuten vor Beginn der Vorbereitungszeit einschl. Probeschießen erfolgt sein. Für die Ummeldung einer Mannschaft gilt die gleiche Frist.

1.2.6        Mannschaftsstart

Bei Beginn der Vorbereitungszeit einschl. Probeschießen muss die Mannschaft komplett am Stand stehen.

1.2.7        Einsatz von Schützen

  1. Im ersten Ligawettkampf müssen mindestens 5 Stammschützen (S-Schützen) benannt werden. Wird dies versäumt, sind die im ersten Ligawettkampf gestarteten Schützen Stammschützen. Diese Stammschützen müssen in der laufenden Saison mindestens einmal zum Einsatz kommen. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, wird der Verein mit dem Abzug von 2 Mannschafts- und 5 Einzelpunkten bestraft. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag der Ligaausschuss (nach Ligaordnung 0.2.3).

Stammschützen dürfen in der laufenden Saison in niedrigeren Ligen nicht mehr eingesetzt werden. Schießen zwei Mannschaften eines Vereins auf einer Ligaebene dürfen die Stammschützen nicht als Ersatzschützen auf der gleichen Ligaebene eingesetzt werden.

  1. Kommen Ersatzschützen (E-Schützen) zum Einsatz, sind diese auf dem Wettkampfprotokoll mit „E“ zu kennzeichnen.
  2. Stammschützen dürfen in den unteren Ligen auch dann nicht eingesetzt werden, wenn diese Wettkämpfe vor Beginn der höheren Ligen stattfinden. Wird dagegen verstoßen, werden diese Wettkämpfe als verloren gewertet.

1.2.8        Einsatz von Schützen aus unteren Ligen

Schützen des gleichen Vereins aus tieferen Ligen dürfen als Ersatzschützen in einer höheren Liga starten, ohne die Startberechtigung in den unteren Ligen zu verlieren. Nach einem 3-maligen Einsatz (= Einzelwettkampf), können diese Schützen nicht mehr in niedrigeren Ligen, dies gilt auch für Qualifikations-/Relegationwettkämpfe, starten. Sie  werden dann zu Stammschützen und in der Setzliste mit „ES“ gekennzeichnet.

1.3

Ausrichtung der Wettkämpfe in den Ligen

1.3.1        Anforderungen an die Wettkampfstätten

  1. Alle Ligawettkämpfe werden in einer beheizten Halle ausgetragen. 

 

Unterhalb der Landesligen sind Hallen nicht zwingend vorgeschrieben.

  1. Es sind mindestens 10 nebeneinander stehende Stände notwendig. Hinter den Schützen soll so viel Freiraum sein, dass der Schütze nicht gestört wird und die Schießleitung ohne Störung der Schützen den Wettkampf überwachen kann.

Mindestvoraussetzungen unterhalb der Landesligen für die Durchführung eines Wettkampfes sind mindestens 6 im gleichen Raum nebeneinander stehende Stände, es ist dann folgendermaßen zu verfahren: Es schießen jeweils im 1. Durchgang die Paarung 5 und 4. Im 2. Durchgang die Paarungen 3, 2 und 1. Dadurch sind zusätzliche Durchgänge notwendig.

1.3.2.0    Anforderungen an die Auswertung

Es sind Scheibenzuganlagen oder elektronische Trefferanzeigen erforderlich. Sind elektronische Stände nicht vorhanden, wird bei LG auf 5er oder 10er Streifen und bei LP auf Scheiben geschossen (je Spiegel 1 Schuss bzw. Scheibe 2 Schuss). Für die Auswertung der Streifen bzw. Scheiben muss ein elektronisches Auswertegerät vorhanden sein. Es dürfen nur vom DSB zugelassene Streifen/Scheiben mit Signum verwendet werden.

1.3.2.1     Hintergrundscheiben

Hintergrundscheiben sind in der Disziplin Luftpistole bei Ligawettkämpfen nicht zugelassen.

1.3.3        Anzeige der Ergebnisse

Der ausrichtende Verein sorgt für die Anzeige der Ergebnisse.

1.3.4        Wettkampfmoderator

Der ausrichtende Verein stellt den Wettkampfmoderator. Er gibt u.a. die 10-Serien und die Zwischenstände bekannt.

1.3.5        Standverteilung

Beim Wettkampf stehen die Paarungen laut Wettkampfplan (Teil Anlagen, Anlage 4) nebeneinander.

1.3.6     Ordnungsgemäße Veranstaltungsorganisation

Der ausrichtende Verein hat dafür zu sorgen, dass eine ungestörte und ordnungsgemäße Durchführung der Wettkämpfe gewährleistet ist. Die Schießleitung ist berechtigt, den Beginn oder die Fortsetzung einer Ligaveranstaltung von der Herstellung einer ordnungsgemäßen Veranstaltungsorganisation abhängig zu machen. Der ausrichtende Verein organisiert Verpflegungsmöglichkeiten für Schützen und Zuschauer.

1.3.7        Abgabe Heimkampf

Kann eine Mannschaft die in 1.3.1 bis 1.3.6 geforderten Bedingungen nicht erfüllen, kann sie keinen Heimkampf beanspruchen und gibt diesen an eine andere Mannschaft ab oder verlegt ihren Heimkampf auf einen anderen Stand. 

 

1.4 Aufstiegsregelung

1.4.1        Grundsätzliche Auf- und Abstiegsregelung

Es steigen grundsätzlich so viele Mannschaften auf bzw. ab, wie zur Bildung der vollständigen Ligastufe notwendig sind. Scheidet eine Mannschaft im Laufe der Saison aus, wird diese als Absteiger gewertet (siehe Ligaordnung Ziffer 0.3.9).

Nimmt eine Mannschaft den erfolgten Aufstieg nicht war, wird sie rückwirkend auf den letzten Tabellenplatz ihrer bisherigen Ligastufe gesetzt..

1.4.2        Aufstieg in die WL

Der jeweils Tabellenerste der VL Süd und Nord (LG) bzw. LL Süd und Nord (LP) steigt in die WL auf.

1.4.3        Aufstieg in die VL (nur LG) 

Die zwei erstplazierten Mannschaften der LL Süd und Nord steigen in die jeweiligen VL Süd und Nord auf.

1.4.4        Aufstieg in die LL

Die jeweils tabellenersten Mannschaften der BOL Gruppe Süd und BOL Gruppe Nord nehmen an dem Qualifikationsschießen um die je zwei Aufstiegsplätze in die LL Süd und Nord teil (nach 1.4.6). Dieses findet am dritten Wochenende im März statt. Sollte eine der qualifizierten Mannschaften auf eine Teilnahme verzichten, rückt die zweitplazierte Mannschaft usw. nach.

1.4.5        Unterzählige Mannschaften

Stellt sich durch den Aufstieg in die nächst höhere Ligastufe eine Ligastärke von weniger als 8 Mannschaften ein, so werden die freien Plätzen nach der Rangfolge – evtl. mittels einer Qualifikation (nach 1.4.6) – vergeben.

1.4.6        Qualifikation

  1. Der Qualifikationskampf besteht aus zwei 40-Schussprogrammen nach Sportordnung. Bei Ringgleichheit ist das Ergebnis des 2. Durchganges entscheidend. Sollte dann noch Ergebnisgleichheit bestehen, gilt (für den 2. Durchgang) die Regelung nach der Sportordnung. 
  2. Mannschaftsstärke 5 Schützen/innen. Im 2. Durchgang dürfen bis zu 2 Schützen/innen ausgewechselt werden. Alle müssen noch die Startberechtigung für ihre jeweilige Ligastufe haben. 
  3. Die Mannschaften mit dem höchsten Gesamtergebnis (Rangfolge) steigen auf.
  4. Die Qualifikation zu den Bezirksligen regeln die Bezirke.

 

1.4.7        Reihenfolge der Qualifikation

Qualifikationen werden in der Ligenreihenfolge (von oben nach unten) abgehalten, damit die Auf- und Absteiger aus der höheren Ligastufe feststehen.

1.5 Abstiegsregelung

1.5.1        Zwangsabstieg

Eine Mannschaft muss absteigen, wenn eine Mannschaft des gleichen Vereins in die Ligastufe absteigt, in der sie sich befindet, auch wenn sie selbst auf keinem Abstiegsplatz steht (Zwangsabstieg). Ausnahme siehe Ligaordnung Ziffer 0.1.7 unterste Ligastufe.

1.5.2        Abstiegsregelung

Aus den Ligen steigen grundsätzlich der Siebt- und Achtplazierte ab. Kann in der untersten Ligastufe die Liga nicht voll besetzt werden, entfällt der Abstieg.

1.5.3        Überzählige Mannschaften

Ergibt sich durch den Abstieg aus der nächst höheren Ligastufe eine Ligastärke von über 8 Mannschaften, so müssen die überzähligen Mannschaften ebenfalls absteigen.

1.6

Wettkampffunktionäre

1.6.1        Schießleitung

Der ausrichtende Verein stellt den/die Schiessleiter/in. Der/die Schießleiter/in muss qualifiziert sein. Er/sie übernimmt alle offiziellen Ansagen wie z.B. Start Vorbereitungszeit einschl. Probeschießen, Restdauer des Probeschießens, Start des Wertungsschießens, Ansage der letzten 10 und 5 Minuten, Schießzeitende. Er/sie überwacht den Schießablauf und die Schützen. 

1.6.2        Verantwortung der Schießleitung 

  1. Sie diszipliniert ggf. den Moderator und das Publikum.
  2. Sie nimmt die erforderlichen Eintragungen auf den Lizenzen vor.
  3. Sie ist für die sofortige Meldung der Ergebnisse per Fax (oder ähnlich) an den zuständigen Ligaleiter verantwortlich. 

1.6.3        Jury

Jeder am Wettkampf beteiligte Verein stellt einen Kampfrichter, der der Schießleitung untersteht. Die Mitglieder dieses Kampfgerichtes unterstützen die Schießleitung. Sie führen die Waffen- und Bekleidungskontrolle durch. 

1.6.4        Waffen- und Bekleidungskontrolle 

Das Kampfgericht führt vor jedem Ligawettkampf eine

Waffen- und Bekleidungskontrolle durch. Die Waffen- und Bekleidungskontrolle sollte eine halbe Stunde vor Wettkampfbeginn abgeschlossen sein. Möglichkeiten der Nachkontrolle müssen bis zum Ende des Ligawettkampfes vorhanden sein.

1.6.5        Schiedsgericht

Das Verfahren ist in  der Ligaordnung Ziffer 0.4.8 geregelt.

 

 

Verabschiedet vom Sport- und Ligaausschuss am 22.07.2015.

 

Ligaordnung [PDF]